Schon seit 1957 steht das Recht auf gleiche Entlohnung für Frauen und Männer in den Verträgen zwischen den europäischen Staaten. Aber „Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind hierzulande leider immer noch zweierlei, beklagt unser Otto-Brenner-Preisträger und Jurist @ronensteinke.bsky.social.