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#Besitz

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@expertenkommision_cyberunfall @stolzundstur @bildungsangst @sixtus ja, das gehört IMHO geändert, genauso wie die Ungleichbehandlung von #Lohnarbeiter*inen und #LeistungslosenEinkommen aka. #Lohnarbeit vs. #Kapitalertrag was #Steuern und #Sozialabgaben angeht.

Wünschen tue ich denen das nicht, aber gerade jene Klasse an Menschen täte gut daran, ihren Anteil zu leisten denn schließlich sind Steuern wie Sozialabgaben Teil des "#Gesellschaftsvertrag|es" welcher deren #Einkommen durch #RoboWealth und deren #Besitz schützt!

#MarshallSahlin
„Die ursprüngliche Wohlstandsgesellschaft“

Dieser kurze Text, der in den 1970ern … erschien und erstmals in deutscher Übersetzung vorliegt, bricht mit dem vorherrschenden ökonomischen Paradigma, dass mehr Arbeit auch mehr #Wohlstand bringt.

Was verschiebt sich, wenn wir #Armut nicht als eine geringe Menge an Gütern im #Besitz Einzelner begreifen, sondern als ein Verhältnis zwischen den Menschen?

deutschlandfunk.de/marshall-sa

Andere (ungeprüfte) Übersetzung:
wildnisschule-waldkauz.de/Arti

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Die Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie wurden im Jahr 2024 gesenkt. Einige behaupten im Netz, Täter würden so unterstützt statt bestraft. Dabei hat sich an den Höchststrafen nichts geändert – wir erklären, was wirklich hinter der Änderung von Paragraf 184b steckt.

von Sarah Thust

17. Dezember 2024

Geringere Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie ermöglichen Gerichten, sich auf relevantere Fälle zu konzentrieren (Symbolbild: Katrin Bolovtsova / Pexels) Behauptung

In Deutschland würden Besitzer und Verbreiter von Kinderpornografie unterstützt statt bestraft: Durch eine Änderung von Paragraf 184b Strafgesetzbuch im Mai 2024 seien Mindeststrafen für solche Taten gesenkt worden.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
13.12.2024

Quelle

Bewertung

Teilweise falsch
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Teilweise falsch. Es stimmt, dass mit der Änderung im Strafgesetzbuch von Juni 2024 die Mindeststrafen für Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte gesenkt wurden. Dadurch werden Straftaten jedoch nicht unterstützt. Die Höchststrafen bleiben gleich. Zuvor war das Gesetz derart streng formuliert, dass sich zum Beispiel Lehrpersonal oder Journalistinnen und Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit strafbar machen konnten. Solche Verfahren können nach der neuen Rechtslage einfacher eingestellt werden.

Im Oktober 2024 warnten Beiträge in Sozialen Netzwerken vor einer Änderung von Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Das Gesetz würde Straftäter in Deutschland, die „Kinderpornografie“ besitzen oder verbreiten, unterstützen statt bestrafen. Eine Instagram-Nutzerin nennt das einen „Freifahrtschein für Pädos“; eine Tiktok-Nutzerin sagt, Kinderpornografie sei damit kein Verbrechen mehr. Auch auf X, Whatsapp und Facebook verbreiten sich Beiträge zu dem Thema.

Einige teilen das Foto eines Google-Suchergebnisses. Das Bild zitiert einen Satz aus einem Artikel eines Anwaltsportals. Darin heißt es aber auch – und das fehlt in den Screenshots –, dass die Gesetzesänderung „einen wichtigen Schritt hin zu einer differenzierteren und gerechteren Strafverfolgung im Bereich der Kinderpornografie“ darstellt.

Welches Ziel also hat die Änderung des Paragrafen tatsächlich?

Auf dem Bild ist nur ein Auszug des Artikels zu sehen – relevanter Kontext zur Gesetzesänderung fehlt (Quelle: Instagram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

In einer Pressemitteilung erklärte das Bundesjustizministerium im November, es gehe in der Gesetzesänderung des Paragrafen 184b im Strafgesetzbuch (StGB) von Juni 2024 darum, Verfahren „am unteren Rand der Strafwürdigkeit“ leichter einstellen zu können. Zuvor drohte Menschen, die solches Material vor der Gesetzesänderung ungewollt – etwa im Rahmen einer Whatsapp-Eltern-Gruppe – zugespielt bekommen hatten, oder es zur Beweissicherung fotografiert hatten, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Nein, die Änderung von §184b StGB ist kein „Freifahrtschein“ für Straftäter

Ein „Freifahrtschein“ für Straftäter ist die Gesetzesänderung nicht. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie können weiterhin mit bis zu zehn Jahren als Straftat geahndet werden. Lediglich die Mindeststrafen wurden herabgesetzt – für das Verbreiten von einem Jahr auf sechs Monate und für den Besitz von einem Jahr auf drei Monate. Beide Straftatbestände können nun also als Vergehen geahndet werden – ein solches liegt dann vor, wenn die Mindestfreiheitsstrafe unter einem Jahr liegt.

Nach der Änderung konnte zum Beispiel der Fall einer Lehrerin am Amtsgericht Montabaur eingestellt werden: Berichten zufolge hatte sie einer Schülerin, von der intime Aufnahmen kursierten, „in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten“ geholfen. Weil sie die Aufnahme an die Eltern des Mädchens weiterleitete, wurde ihr die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen.

Änderung von §184b ermöglicht Gerichten, Verfahren in geringfügigen Fällen einzustellen

Auf die Frage, ob Straftäter durch die Änderung von Paragrafen 184b StGB „unterstützt statt bestraft“ würden oder gar einen „Freifahrtschein“ erhalten, antwortete der Berliner Strafverteidiger Stefan Conen: „Nein, es ist nichts straffrei gestellt worden.“ Die Kommentare zur Gesetzesänderung bezeichnete er als „unkundig“.

Dass die Verbreitung von Kinderpornografie unter bestimmten Bedingungen als Vergehen geahndet werden kann, hat laut Conen Grenzen. „In dem Moment, indem man so etwas gewerbsmäßig, also für Geld, oder in einer auf eine gewisse Dauer angelegten Gruppe von mindestens drei Personen macht, greift Absatz 2 des Paragrafen und es ist ein Verbrechen, das mit mindestens zwei Jahren bestraft wird.“

Cohen bestätigt: Der Tatbestand der Kinderpornografie sei vor der Novelle so weit gefasst gewesen, dass praktisch jeder, auch ein vermeintlich unschuldiger Umgang damit zur Strafbarkeit geführt habe. Auf diese Weise machten sich manche strafbar, die sie sich gegen Kinderpornografie engagierten und dadurch damit in Berührung kamen. In solchen Fällen musste nach dem alten Gesetz dasselbe Strafmaß angewendet werden wie zum Beispiel „bei einem Räuber, der jemandem ins Gesicht schlägt und die Brieftasche abnimmt“: mindestens ein Jahr. Als eine Art Schadensbegrenzung seien die Strafrahmen nun abgesenkt worden.

Redigatur: Gabriele Scherndl, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Artikel „Gesetzesänderung bei Besitz von Kinderpornografie: Strafe wird gesenkt“, Anwalt.de, 25. Mai 2024: Link (archiviert)
  • Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Link (archiviert)
  • „Strafverfahren gegen Lehrerin eingestellt“, Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz zum Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. 2a Ls 2070 Js 44219/22): Link (archiviert)

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Author: Sarah Thust

#anderung #besitz #bleibt #erwerb #kinderpornografie #paragraf #verbreitung

correctiv.org · Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbarBy Sarah Thust

Habe heute beschlossen, dass mein bald neuer Laptop noch ein externes #DVD #Laufwerk dazu bekommt und ich wieder anfange, #Filme auf DVD zu kaufen.
Weil:
Geht mir furchtbar auf den Seier, dass man Filme, für die man bezahlt, wenn man die z. B. über Youtube od Google Play kauft, nur so lange sehen kann, so lange das Unternehmen die Filme nicht aus dem Sortiment schmeisst. Zudem kann man Filme auf Youtube nur auf der App in guter Qualität schauen. Ebenso bei Google, man braucht ja einen Account um zu kaufen und zu schauen.
Und ausserdem besitzt man keine Filme mehr selbst, hat also keine #Verfügung darüber, wann man sich diese Filme anschauen möchte. Zum Beispiel, wenn es gerade kein Internet gibt? Oder auch noch nach vielen Jahren, selbst dann, wenn Konzerne meinen, die Filme aus dem Sortiment zu werfen.
Tja.
Vor kurzem war ich im Rahmen eines Workshops meines Uni-Fachgebiets bei einem Vortrag, der sich mit #Eigentum und #Besitz beschäftigte - von Hartmut Rosa. :-)
Der Vortrag hat aber nichts mit meiner Entscheidung zu tun, nur eine interessante Begebenheit, die dazu gut passt. :-)

@Marcel_Gehlen @AnitaWorks9698 @Nike_Leonhard

#Kapitalismus trägt den #Faschismus in sich, wie die Wolke den Regen: Wer hatte es gesagt?

Die #Lobbykratie ist allgemein bekannt, wenn man informiert sein will, aber die Parteien tun so, als wären das "Einzelfälle" wie die Faschisten in #Polizei und #Militär, #Justiz und #Jura:

Ein römisches #Recht, dem #Besitz höher von Wert ist als die #Menschenrechte, ist die Wurzel des Übels, das französische Recht hatte gelernt, anders zu entscheiden ...

Bis zu 14 Stunden täglich arbeiten, 54 Jahre bis zum 80. Lebensjahr, dann kleine Rente. Oder wie David #Garrett sagen würde: hätte er mal „knüppelhart arbeiten sollen“, dann hätte er jetzt auch #Erfolg und #Reichtum.

Meine Meinung: wir sollten aufhören, ein hohes #Einkommen oder #Besitz mit #Leistung gleichzusetzen.

mopo.de/hamburg/das-traurige-s

MOPO · Das traurige Schicksal der Kiosk-Legende (M+)Der fast 50 Jahre alte Zeitungskiosk an den Colonnaden/Ecke Büschstraße ist aus der Zeit gefallen. Hier hängen zehn  Jahre alte Zeitschriften neben

Schöne #Träume?

Manchmal wünsche ich mir es wäre die #Norm, #Eigentum und #Individiualismus (kritischer) zu hinterfragen und in der #Folge daraus im Kreis der #Nachbarschaft einander ganz selbstverständlich #Gegenstände zu leihen. Und gemeinsam #Infrastruktur aufzubauen und zu unterhalten.

Ich wünsche mir ein öffentliches #Backhaus und #Waschhaus, #Erdkeller und aktuell eine #Bibliothek/einen #Verleih etwa für Haushaltsgegenstände, bei denen der bloß zeitweilige #Besitz völlig ausreichend ist.